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Thema: Verkehrsrecht

  1. #41
    Slalomfahrer Avatar von kurt49
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    AW: Verkehrsrecht

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Aber du hast doch gar kein Schild...

    Für mich als Nicht-Jurist stellt sich in deinem Fall nicht die Frage, ob du da durchfahren darfst. Das halte ich -erst recht mit der Unterstützung der Juristen- für geklärt.
    das Urteil ist gehört hier nicht rein, hätte einen neuen Thread dafür aufmachen sollen.
    Die Ursprungsfrage ist für mich auch geklärt, vielen Dank

  2. #42
    Materialtester Avatar von Ginger
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    AW: Verkehrsrecht

    Moin!

    Vom baulichen her scheint es eine durchgehende gleiche Fahrbahnbeschaffenheit zu sein. Interessant wäre zu wissen, was für Schilder am Beginn des Straßenzuges (da wohl Sackgasse für mehrspurige Fahrzeuge) aufgestellt ist. Und wie die Straße auf der anderen Seite aussieht.

    Bei uns in der Siedlung gibt es diese "Durchwege" auch zu hauf, um den Fuß- und unmotorisierten Verkehr kurze Wege zu ermöglichen. Da stehen aber dann auch sogenannte Drängelgitter bzw. Verschwenkungen mit Versatz und Balken, so dass nur Fußgänger und Radfahrer durchkommen. Die münden dann von der Siedlung her nach außen auch immer auf einen abgetrennten Fuß-/Radweg außerhalb. Man kommt also gar nicht auf die Fahrbahn für KFZ.

    Wenn das VZ 325 aufgestellt ist, dann würde ich mit Schrittgeschwindigkeit durchrollen und gut ist. Es ist nicht eindeutig als Fuß-/Radweg gewidmet. Dafür müsste das VZ240 oder VZ241 aufgestellt sein.
    Gruß Sascha
    Alle sagten: "Das geht nicht!" - Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)
    "So, seien wir mal ganz realistisch und planen für morgen ein Wunder!" (Fred Toplak; Marl)
    "Ich habe nichts gegen Kinder. Und wenn, dann hätte ich ein Patent drauf!" (von mir)

  3. #43
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    AW: Verkehrsrecht

    Hallo,

    in Frankfurt, an meinem hinteren Eingang, habe ich eine vergleichbare Situation. Der Weg ist mit 3 rot/weißen Pollern abgetrennt. Davor ist Parkplatz für die Anwohner. An dem abgepollerten Weg ist auf der anderen Seite ein Schild Durchfahrt verboten. Hier ist ganz klar der Wille der Straßenverkehrsbehörde zu sehen. Nix mit Durchfahrt, schieben ist angesagt. Freut übrigens die Kleingärtner.

    Gruß
    Walter
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    Gebt alle Hoffnung auf, die ihr hier eintretet! (Dante Inferno (Alighieri, 1265-1321))

  4. #44

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    AW: Verkehrsrecht

    Zitat Zitat von Euklid55 Beitrag anzeigen
    ...ganz klar der Wille ...
    .... oder der bloße Wille?
    Hört sich nicht wirksam bußgeldbewehrt an.

  5. #45
    Slalomfahrer Avatar von kurt49
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    AW: Verkehrsrecht

    Zitat Zitat von Ginger Beitrag anzeigen
    Moin!

    Vom baulichen her scheint es eine durchgehende gleiche Fahrbahnbeschaffenheit zu sein. Interessant wäre zu wissen, was für Schilder am Beginn des Straßenzuges (da wohl Sackgasse für mehrspurige Fahrzeuge) aufgestellt ist. Und wie die Straße auf der anderen Seite aussieht.
    Auf der anderen Seite steht überhaupt kein Verkehrszeichen, offenbar hat man das VZ 357 vergessen:Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

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  6. #46
    Avatar von Kairei
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    AW: Verkehrsrecht

    Jo,

    sieht aus aus wie meine Hofeinfahrt. Da hab ich auch kein Schild.
    Bislang ist da auch noch niemand mit seiner RT durch und hat in meinem
    Garten ein paar Runden gedreht.
    Schau mal, da ist ein Bürgersteig mit Bordsteinkante davor ! Das macht man nicht bei Durchgangsstraßen Ich glaub das ist einfach ne private Zuwegung.

    Gruß
    Kai
    G/S Treiber,
    verflossene Liebschaften:Zündapp GTS 50, RD 350, XT 500, Laverda 10003C, Yamaha XV 550, Yamaha TR1, BMW R80/7
    Momentane Pflegefälle: Yamaha xt 660x, Ducati 750 ss (92), Kawasaki 125 Ninja


  7. #47
    Slalomfahrer Avatar von kurt49
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    AW: Verkehrsrecht

    Zitat Zitat von Kairei Beitrag anzeigen
    Jo,

    sieht aus aus wie meine Hofeinfahrt. Da hab ich auch kein Schild.
    Bislang ist da auch noch niemand mit seiner RT durch und hat in meinem
    Garten ein paar Runden gedreht.
    Schau mal, da ist ein Bürgersteig mit Bordsteinkante davor ! Das macht man nicht bei Durchgangsstraßen Ich glaub das ist einfach ne private Zuwegung.

    Gruß
    Kai
    glaube ich nicht, es gibt öfter Seitenstraßen mit abgesenktem Bordstein

  8. #48

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    AW: Verkehrsrecht

    über zwei Grundstücke hinweg, wie es aussieht, ist es eher eine Erschließung und eher ör.

    Wenn es Privateigentum wäre: Da wäre längst ein Tor davor.

    Weil:
    Als Eigentümer würde mich die Verkehrssicherungspflicht
    nicht mehr schlafen lassen.
    Verkehrssicherungspflichtig ist, wer einen Verkehr eröffnet oder unterhält.

    Parallel abgesichert durch die Gemeinde-/Stadtsatzung über Räum- und Kehrpflicht.

    Das macht doch keiner gerne im Winter ab 6.50 Uhr und haften schon gar nicht, gell?
    Kein Richter glaubt dann dem armen Verkehrssicherungspflichtigen,
    dass das Glatteis nicht vorhersehbar war und erst im Moment des Fallens entstanden sei.

    Wenn da drei Tage eine Bananenschale liegt und der Nachbar bricht sich darüber ein Bein?
    Und behauptet, er sei nicht angetrunken gewesen sondern darauf ausgerutscht?
    Die Regressprozesse der Versicherungen/AOK sind unerbittlich.

    Und vielleicht strafrechtlich relevant?

    ffritzle

  9. #49
    Slalomfahrer Avatar von kurt49
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    AW: Verkehrsrecht

    Zitat Zitat von ffritzle Beitrag anzeigen
    über zwei Grundstücke hinweg, wie es aussieht, ist es eher eine Erschließung und eher ör...
    eher sogar drei Grundstücke, das ist sicher kein Privatweg.

  10. #50
    Avatar von Mauli
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    AW: Verkehrsrecht

    Zitat Zitat von ffritzle Beitrag anzeigen
    über zwei Grundstücke hinweg, wie es aussieht, ist es eher eine Erschließung und eher ör.

    Wenn es Privateigentum wäre: Da wäre längst ein Tor davor.

    Weil:
    Als Eigentümer würde mich die Verkehrssicherungspflicht
    nicht mehr schlafen lassen.
    Verkehrssicherungspflichtig ist, wer einen Verkehr eröffnet oder unterhält.

    Parallel abgesichert durch die Gemeinde-/Stadtsatzung über Räum- und Kehrpflicht.

    Das macht doch keiner gerne im Winter ab 6.50 Uhr und haften schon gar nicht, gell?
    Kein Richter glaubt dann dem armen Verkehrssicherungspflichtigen,
    dass das Glatteis nicht vorhersehbar war und erst im Moment des Fallens entstanden sei.

    Wenn da drei Tage eine Bananenschale liegt und der Nachbar bricht sich darüber ein Bein?
    Und behauptet, er sei nicht angetrunken gewesen sondern darauf ausgerutscht?
    Die Regressprozesse der Versicherungen/AOK sind unerbittlich.

    Und vielleicht strafrechtlich relevant?

    ffritzle
    Sehr schön, nachgerade köstlich - was da Assoziationen kreiert werden.
    Vielen herzlichen Dank - "You made my evening"!
    GrußStefan

    In ungezählten Mühen wächst das Schöne
    (Euripides)


    IMES

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