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05.10.2017, 23:06 #51
AW: BMW Customizer und eure Erfahrungen
If nothing goes right, go left!
Is fhearr fheuchainn na bhith san duil. (It is better to try than to hope!)
Gruß, Andi.
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06.10.2017, 08:06 #52
AW: BMW Customizer und eure Erfahrungen
kann man so auch nicht typisieren. das sieht auf den fotos gut aus und wenn man sowas kauft bekommt man wahrscheinlich noch ein "street-legel" kit dazu um.
bleibt einem dann selbst überlassen wie man dann wirklich rumfährt. das mit dem kotflügel könnte jedoch sein dass es durchgeht. in österreich zumindest hat man die chance
auch ohne vorderen kotflügel legal unterwegs zu sein.
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06.10.2017, 08:29 #53
AW: BMW Customizer und eure Erfahrungen
Was mich aber mal interessieren würde: der Winkel des Nummernschildes ist doch deutlich außerhalb des STVZO-Bereichs. Wie lässt sich sowas legalisieren? Erscheint mir äusserst suspekt. Genau wie der fehlende Kotflügel vorn.
Übrigens: Ein Nummernschildneigungswinkel wurde da in Öchsle nachgemessen
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06.10.2017, 11:20 #54
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06.10.2017, 12:28 #55
AW: BMW Customizer und eure Erfahrungen
" Geschafft hann mir schnell !! "
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06.10.2017, 12:33 #56
AW: BMW Customizer und eure Erfahrungen
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06.10.2017, 12:40 #57
AW: BMW Customizer und eure Erfahrungen
Wegen einem Nummernschild, was ein bisschen schiefer ist ?
Ich glaub die haben da anderes im Auge.
Bei zwei Kontrollen hab ich nur meine Zulassungsbescheinigung zeigen müssen und gut war.
- Auspuff geschaut
. Rahmennummer
- Führerschein
- TÜV Stempel
- Reifen/Räder
Und dann "Gute Fahrt" !!" Geschafft hann mir schnell !! "
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06.10.2017, 12:54 #58
AW: BMW Customizer und eure Erfahrungen
ich hab ja gesagt "kann" und "jeder selber wissen"
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06.10.2017, 13:35 #59
AW: BMW Customizer und eure Erfahrungen
Also ich habe grade mal ein paar Richtlinien durchstöbert.
Laut EG-Richtlinie 2009/62/EG (über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen), Anhang 1,
Punkt 3.1.2
"darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;"
"darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."
Viele machen aber auch mal ein Auge zu, wenn es nicht mehr als 45° sind. Aber wenn jemand bock hat dir das anzukreiden, dann hat er auch einfach recht.Geändert von Qchn (06.10.2017 um 14:50 Uhr)
Grüße
Qchn
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06.10.2017, 13:42 #60
- Registriert seit
- 21.03.2009
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- München
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AW: BMW Customizer und eure Erfahrungen
Gruß aus München
Günter
Getriebe 60/5, 4-Gang,...
05.06.2024, 19:31 in Mechanik