Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 19
  1. #1
    Fournales&Dellorto Dealer Avatar von h2ovolli
    Registriert seit
    10.08.2008
    Ort
    Minden-Todtenhausen
    Beiträge
    7.579

    Verkleidungsfragen

    In den Zulassungsbescheinigungen Teil1 meiner Stereoschwingenmodelle sind bei fast allen die Verkleidungen RS1 und RS5 eingetragen, nur nicht bei der 78er RS, die ich zum Gespann umgebaut habe, alle anderen sind EZ 82, 83 und 84.
    Frage 1: Waren die Verkleidungen in den Modellen vor 9/1980 noch nicht eingetragen, oder sind die event. beim umtragen zum Gespann abhanden gekommen? Als ich die RS gekauft habe, war die Verkleidung noch dran. Oder war die Verkleidung an der ersten Generation RS einfach Bestandteil der ABE, ohne weitere Eintragung
    Frage2: RS1 ist, so meine ich, die RS Verkleidung und die RS5 die der RT,
    Hat das S-Cockpit auch so eine Bezeichnung? Wenn ja, warum ist die nicht mit aufgeführt, selbst bei meiner CS nicht?
    Ist eine lenkerfeste Cockpitverkleidung etwa eintragungsfrei?
    Der Grund meiner Fragen ist: Ich will ans Gespann ein S-Cockpit anbauen, ist das ohne Eintragung legal, oder will der TÜV da ein Wort mitreden?
    Gruß Volker



    Eigene Fehler beurteilen wir wie Rechtsanwälte, fremde dagegen wie Staatsanwälte!

    www.q-stall-minden.de

  2. #2
    Avatar von Gummikuhfan
    Registriert seit
    11.05.2009
    Ort
    50705 Köln
    Beiträge
    2.799

    AW: Verkleidungsfragen

    Hallo Volker,

    ich weiß jetzt nicht, ob dir das weiterhilft.

    Bei meiner 75/6 ist die S-Verkleidung als BMW-Verkleidung mit der Nummer, die in der Verkleidung zu finden ist, eingetragen.
    Gruß

    Jürgen us Kölle

    Mein Verein

  3. #3
    Autodidakt Avatar von jörg.807
    Registriert seit
    29.04.2007
    Ort
    bei Lüneburg
    Beiträge
    435

    AW: Verkleidungsfragen

    Moin Volker,

    laut "Zusammenstellung der freigegebenen Umrustungen an den von Ihnen
    hergesellten Krafträdern Stand August 1992" (das Schreiben war adressiert an BMW, liegt hier bestimmt auch irgenwo in der Datenbank) des TÜV lautet das Kürzel für das S-Cockpit "RS-3", und eine Überprüfung nach §19(2) durch TÜV und Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist erforderlich.
    Gruß aus der niedersächsischen Elbtalaue,

    Jörg


    Und wenn mir der Geduldsfaden gerissen ist... dann mache ich mit Langmut weiter.

  4. #4
    Slalomfahrer Avatar von kurt49
    Registriert seit
    14.03.2007
    Ort
    Rheinstetten
    Beiträge
    1.386

    AW: Verkleidungsfragen

    bei meiner umgebauten G/S ist eingetragen : "Mit BMW Cockpit Verkleidung"

  5. #5
    Fournales&Dellorto Dealer Avatar von h2ovolli
    Registriert seit
    10.08.2008
    Ort
    Minden-Todtenhausen
    Beiträge
    7.579

    AW: Verkleidungsfragen

    Ist das wirklich so, muss die RS3 (nennen wir sie jetzt mal so), wirklich eingetragen werden, warum steht sie dann bei der CS nicht drin? Die RS1 ist in der RS aber immer eingetragen? Was macht es für einen Sinn, pauschal RS1 und RS5 die Absolution zu erteilen, egal ob unverkleidete R100, RS, CS, oder RT (Zumindest ab 9/1980) und die kleine RS3 muss zum TÜV?
    Wir reden hier natürlich nur über /7 Modelle bis 1984, wenn die an GS oder G/S oder Monolever und Paralever angebaut werden sollen, da ist das warscheinlich anders, weil diese Kräder ja nie mit der RS3 ausgeliefert wurden.

    Und? Fährt wer eine RS oder RT vor 09/1980, war da RS1 oder RS5 schon im der Zulassungsbescheinigung Teil 1, oder im Fahrzeugschein erwähnt?

    PS. Das man natürlich eintragen kann ist mir klar, die Frage ist, ob das auch muss!
    Geändert von h2ovolli (02.10.2016 um 22:38 Uhr)
    Gruß Volker



    Eigene Fehler beurteilen wir wie Rechtsanwälte, fremde dagegen wie Staatsanwälte!

    www.q-stall-minden.de

  6. #6
    Avatar von Martin_RS
    Registriert seit
    30.06.2013
    Ort
    Hilden/Rheinland
    Beiträge
    28

    AW: Verkleidungsfragen

    Hallo Volker,

    Bei meiner RS stand/steht auch nichts zur vorhandenen RS Verkleidung eingetragen.

    Gruß Martin
    78er BMW R100RS;
    Überzeugter Schönwetterfahrer !

  7. #7
    Autodidakt Avatar von jörg.807
    Registriert seit
    29.04.2007
    Ort
    bei Lüneburg
    Beiträge
    435

    AW: Verkleidungsfragen

    Zitat Zitat von h2ovolli Beitrag anzeigen
    Ist das wirklich so, muss die RS3 (nennen wir sie jetzt mal so), wirklich eingetragen werden, warum steht sie dann bei der CS nicht drin? Die RS1 ist in der RS aber immer eingetragen? Was macht es für einen Sinn, pauschal RS1 und RS5 die Absolution zu erteilen, egal ob unverkleidete R100, RS, CS, oder RT (Zumindest ab 9/1980) und die kleine RS3 muss zum TÜV?
    Wir reden hier natürlich nur über /7 Modelle bis 1984, wenn die an GS oder G/S oder Monolever und Paralever angebaut werden sollen, da ist das warscheinlich anders, weil diese Kräder ja nie mit der RS3 ausgeliefert wurden.

    Und? Fährt wer eine RS oder RT vor 09/1980, war da RS1 oder RS5 schon im der Zulassungsbescheinigung Teil 1, oder im Fahrzeugschein erwähnt?

    PS. Das man natürlich eintragen kann ist mir klar, die Frage ist, ob das auch muss!
    Moin Volker,

    ich habe noch `mal in den Umrüstkatalog gesehen, und ich interpretiere das so:

    Bei den Fahrzeugen, die als RT; RS; CS in den Verkauf kamen, sind die jeweiligen Verkleidungstypen in den für dieses Fahrzeugmodell gültigen ABE`s enthalten. Eine "nackte" /7 hat (auch wenn es das gleiche Basisfahrzeug ist) keinen Verkleidungseintrag in der ABE, folglich muss das Teil nachträglich eingetragen werden.

    In der Zulassungsbescheinigung werden diese Ausrüstungsmerkmale (wie auch z.B. die konfiguration der Bremsen) nicht explizit erwähnt, es gilt ja die für den jeweiligen Fahrzeugtyp erteilte ABE.
    Gruß aus der niedersächsischen Elbtalaue,

    Jörg


    Und wenn mir der Geduldsfaden gerissen ist... dann mache ich mit Langmut weiter.

  8. #8
    Avatar von Sucky
    Registriert seit
    05.04.2010
    Ort
    Schloß Holte - Stukenbrock
    Beiträge
    1.836

    AW: Verkleidungsfragen

    Hi Volker,

    bei meiner 100S Sind die RS1 und RS5 sowie die Einzelsitzbank eingetragen. Die S-Verkleidung ist nicht aufgeführt. Aber entscheidend dürfte die Schlüsselnummer 0900 sein. Die definiert ja, welchen Fahrzeugtyp man genau hat und damit liegt fest, daß es eine 100S ist. Zu der gehört das typische Cockpit.

    Gruß, Sucky
    Geändert von Sucky (03.10.2016 um 10:33 Uhr)
    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben mehr Spielraum. ( Charles M. Schulz)

  9. #9
    Avatar von Gummikuhfan
    Registriert seit
    11.05.2009
    Ort
    50705 Köln
    Beiträge
    2.799

    AW: Verkleidungsfragen

    Hi,

    dann wäre ja mal interessant zu wissen, ob bei der R90S die Verkleidung ab Werk eingetragen ist oder nicht.
    Gruß

    Jürgen us Kölle

    Mein Verein

  10. #10
    Autodidakt Avatar von jörg.807
    Registriert seit
    29.04.2007
    Ort
    bei Lüneburg
    Beiträge
    435

    AW: Verkleidungsfragen

    Zitat Zitat von Gummikuhfan Beitrag anzeigen
    Hi,

    dann wäre ja mal interessant zu wissen, ob bei der R90S die Verkleidung ab Werk eingetragen ist oder nicht.
    In der ABE ist sie bestimmt enthalten. In der Zulassungsbescheinigung muß sie nicht extra erwähnt werden.
    Gruß aus der niedersächsischen Elbtalaue,

    Jörg


    Und wenn mir der Geduldsfaden gerissen ist... dann mache ich mit Langmut weiter.

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
OK, verstanden

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Browsereinstellungen ändern oder diese Seite verlassen. Weitere Information hier