Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 15 von 15
  1. #11

    Registriert seit
    04.09.2009
    Ort
    Region Hannover
    Beiträge
    36

    AW: Eine Bitte an die R100R-Fahrer

    Moin Jörg,

    ein Aufkleber mit identischen Ziffern wie unter #7 befindet sich

    an einer BMW 05/1992 2473 R 100 R 91 Europa.

    Gruß Bernd

  2. #12
    Admin Avatar von MM
    Registriert seit
    26.02.2007
    Ort
    in der schönen Pfalz
    Beiträge
    49.022

    AW: Eine Bitte an die R100R-Fahrer

    Diese E-Nummern betreffen nicht das Fahrzeug, sondern einzelne Teile davon -wie von Lars schon richtig angemerkt.
    Was die Behörden -in welchem EU-Land auch immer- in so einem Fall brauchen, ist eine Datenbestätigung des Herstellers anhand der FIN (COC) und gegebenenfalls die Fahrzeug-ABE (bei der R100R die B791/2).
    Wenn die französischen Bürokraten von dir die genannten E-Nummern wollen, demonstrieren sie damit nur ihre Unkenntnis der Fakten.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  3. #13
    Avatar von eddiek
    Registriert seit
    15.09.2007
    Beiträge
    1.756

    AW: Eine Bitte an die R100R-Fahrer

    Moin,

    die RR hat sicherlich keine EG-Betriebsgenehmigung.

    Von daher brauchst du sowas wie eine französische §21 Abnahme.

    Sinnvoll ist , wenn du dir hierzu jemanden suchst der in Importfahrzeugen,Oldtimern oder Harleys macht.

    Das ist erfahrungsgemäss nicht soooovieeel teurer und erspart sehr viel Ärger und graue Haare.

    Andreas

  4. #14

    Registriert seit
    22.05.2013
    Beiträge
    22

    AW: Eine Bitte an die R100R-Fahrer

    Hallo nochmals,

    zunächst nochmals vielen Dank für Eure Mühe.

    Was BMW-France mit der Abfrage verschiedener Daten erkennen will, war mir gerade im vergangenen Jahr mit der Überführung einer F650 schleierhaft. Das Prozedere zog sich sage und schreibe 3 Monate hin. Ich verlor schließlich gänzlich die Nerven, als mir eine Konformitätsbescheinigung mit einem Zahlendreher in der Fahrgestellnummer ausgestellt wurde: Nochmals 2,5 Wochen Wartezeit

    Demgegenüber gab es vor 10 Jahren mit der Überführung einer 82er RS überhaupt keine Probleme: Nach 2 Wochen war das Teil überführt und hat noch nicht einmal einen Cent an Gebühren für die Bescheinigung gekostet, da die Maschine zuvor schon in Deutschland auf mich zugelassen war.

    Jetzt wird es mit dem USA-Teil spannend. Ich gehe davon aus, dass mir zunächst eine Teil-Konformitätsbescheinigung ausgestellt wird und bezüglich Tacho (Meilen / Km/h) eine Sonderabnahme erfolgen muss, obwohl die BMW schon einige Jährchen in der BRD gelaufen ist. Ich kenne das Prozedere der Sonderabnahmen durch Überführung von VW-T3- Bussen (allerdings von Deutschland nach Frankreich): Nervt, kostet, geht aber verhältnismäßig schnell über die Bühne, wenn man nicht gerade in der Urlaubszeit der Franzosen landet... Allerdings fehlte mir hier auch gelegentlich das Verständnis, da es sich jeweils um eine Überführung innerhalb der EU handelte.
    Mein Camper schoss hier den Vogel ab: Teilkonformitätsbescheinigung von VW, Soderabnahme wegen Hochdach in Forbach, Sonderabnahme wegen Elektrik und Gas in Metz: 5 Monate Überführungszeit

    Der Lohn sieht nach einer erfolgreichen Überführung eines Motorrades nach Frankreich wie folgt aus:

    Keine KFZ-Steuer!
    Kein TÜV (ist aber in der Diskussion)!


    Danke an alle Mithelfer und viele Grüße
    Jörg

  5. #15
    Avatar von eddiek
    Registriert seit
    15.09.2007
    Beiträge
    1.756

    AW: Eine Bitte an die R100R-Fahrer

    Tach,

    meine Q ist inzwischen in Spanien eingebürgert, auch hier hat der BMW Glaspalast irgendwie arg getrödelt.

    Ein Schreiben an den Vorstand der BMW AG Petuelring in München hat die ganze Aktion dann merklich beschleunigt.

    Andreas

Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
OK, verstanden

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Browsereinstellungen ändern oder diese Seite verlassen. Weitere Information hier