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18.12.2011, 19:47 #21
AW: Reifen verschiedener Hersteller fahren?
Hallo Klaus,
das ist so pauschal nicht richtig! Je nach Art der Reifenbindung und TÜV wird das nichts. Mein TÜV weigert sich z.B. hartnäckig, an den R100R und der Mystic die Typbindung pauschal auszutragen (nur Alternativen mit Freigabe/UB - Bescheinigung). Er argumentiert dies mit der besonderern Bauart der Erstausstattungs-Bereifung hinten (VB = Bias Belted). Er argumentiert außerdem, dass die 2-Ventiler eine gewisse Pendelneigung hatten, die mit genau diesen Reifen verringert werden sollte. Möglicherweise hat er damit sogar recht. Detlev hatte im Norden dagegen mit dem gleichen Ansinnen zur Austragung der Typbindung bei der R100R Erfolg.
Ansonsten ist der Reifenhersteller und Typ bei nicht vorhandener Typbindung egal. Am Auto kann man in dem Fall theoretisch sogar vier unterschiedliche Reifen fahren, solange alle die gleiche Bauart haben (also nicht Winter/Sommer od. Diagonal/Gürtel gemsicht).
Grüße
MarcusGeändert von mk66 (18.12.2011 um 19:48 Uhr)
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18.12.2011, 19:55 #22
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18.12.2011, 20:27 #23
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AW: Reifen verschiedener Hersteller fahren?
Hallo,
da kann der Dampfkesselprüfverein schwer Ärger bekommen. Es gibt im EU Recht eine bindende Vorschrift, dass eine Markenbindung nicht zulässig ist.
War schon mal im Ziegelsteinforum? ein Fred.
Viele Grüsse,
Bernhard
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18.12.2011, 21:03 #24
AW: Reifen verschiedener Hersteller fahren?
Von Heidenau gibt es für die R 100 R keine Reifenfreigabe. Wenn die Markenbindung nicht ausgetragen wurde, darfst Du auf den Paralevern die keine GS sind keine Heidenau fahren.
Wenn Metzeler Lieferstopp hat (immerhin ist der Lasertec freigegeben) und den Japaner sich wieder ein Atomkraftwerk mit Wasser zuläuft bleibt nur der Macadam oder Conti GO weil die eine Freigabe haben...
Und was ist wenn die aus Marketinggründen einfach nur den Namen der jeweiligen Pelle ändern?
Gibt´s da was konkretes was unsere Südies da dem TÜV vorlegen könnten?Es grüßt aus Stormarn
Matthias
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18.12.2011, 21:21 #25
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AW: Reifen verschiedener Hersteller fahren?
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18.12.2011, 21:23 #26
AW: Reifen verschiedener Hersteller fahren?
[QUOTE=Luggi;337466] Von Heidenau gibt es für die R 100 R keine Reifenfreigabe. Wenn die Markenbindung nicht ausgetragen wurde, darfst Du auf den Paralevern die keine GS sind keine Heidenau fahren.
[/QUOTE]
wer oder was ist Heide*dings*
Metzeler? Nie mehr wieder an meinen Boxern (seit es BT45 für die R100R+Mystic bzw. den Conti Trial-Attac für die GS gibt). Im Ernstfall fahr ich einfach die Reifen von den anderen BMW´s runter. Das reicht für mehrere Jahre
Das würde mich auch mal interessieren! Ich hatte vor Längerem schon mal recherchiert und bin damals zu dem Ergebnis gekommen, dass der TÜV (Süd) recht hat. weil weil das in dem speziellen Fall des R100R und Mystic-Hinterreifens nicht wegen einer Marken- bzw. Typbindung verweigert wird sondern wegen einer speziellen Bauform des Reifens (eben das VB - "Bias Belted" - das ist wohl ein Zwischending zwischen Diagonal und Radial - Gürtel). Mein TÜV´ler, der mir ansonsten zahlreiche Einzelabnahmen gemacht hat, als durchaus "willig" ist, hat argumentiert, dass diese Bauform sich auf das Fahrverhalten auswirkt. Deshalb trägt er die Bindung nicht pauschal aus, sondern nur wenn eine Freigabe/UB-Bescheinigung vorliegt. An der schwarzen R100R hab ich z.B. eine 130er BT 45 per Einzelabnahme auf einer 3.5" WiWo-Felge eingetragen (Felge breiter als Serie, Reifen schmäler als Serie ). War kein Problem, nachdem Bridgestone einen Zettel dazu ausgestellt hat. Ich vermute, dass die Bedenken meines TÜV`lers gegen eine pauchale Austragung der Typbindung bei der R100R durchaus bestandskräftig sind
Grüße
Marcus
Geändert von mk66 (18.12.2011 um 21:29 Uhr)
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18.12.2011, 21:26 #27
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AW: Reifen verschiedener Hersteller fahren?
Hallo Matthias,
worauf man sich berufen sollte ist die Direktive 97/24/EU.
Ich habe vorhin nochmal mit "Motorradreifen Markenbindung" gegoogelt,
da gibt es jede Menge Tipps, wie man vorgehen kann.
Diese EU Vorschrift ist leider noch nicht in Deutsches Recht umgesetzt worden, deshalb erdreisten sich bestimmte Institutionen sie einfach zu ignorieren.
Wenn gar nichts mehr geht, sich einen rechtsmittelfähigen Bescheid, bzw. eine Prüfbescheinigung ausstellen lassen und dann gegen vorgehen.
Viele Grüsse,
Bernhard
Netzfundstück
07.06.2024, 20:31 in Diverses