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  1. #41
    343 Avatar von Luggi
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    Zitat Zitat von kurt49 Beitrag anzeigen
    Ja wie jetzt, wenn der Prüfer bei der Testfahrt einen Schaden verursacht, soll dafür meine Versicherung aufkommen???
    Ja, welche Versicherung denn sonst?

    Wenn mich einer mit´m Moped anfährt, habe ich einen Direktanspruch an den Versicherer des Moped´s. Da geht´s nach dem Kennzeichen.

    Der Prüfer ist berechtigter Fahrer und hat Versicherungsschutz.

    Ob die Prüforganistionen eigene Fahrerhaftpflichtversicherungen haben weiß ich nicht, würde aber Sinn machen. Insoweit würde dann eine zulässige Doppelversicherung bestehen.

    Der Prüfer hat nämlich ein Problem sollte für das Fahrzeug, welches geprüft wird, aus irgendeinem Grunde kein Versicherungsschutz bestehen. Die Gültigkeit des Versicherungsschutzes wird bei der HU ja nicht geprüft.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  2. #42
    Fahrer Avatar von Hofe
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    Und wie läuft sowas, wenn lt. Versicherungsvertrag nur der Halter als Fahrzeugführer "zugelassen" ist?
    Es gibt für jede gute Lösung ein Problem.

  3. #43
    343 Avatar von Luggi
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    Zitat Zitat von Hofe Beitrag anzeigen
    Und wie läuft sowas, wenn lt. Versicherungsvertrag nur der Halter als Fahrzeugführer "zugelassen" ist?
    Meistens wird bei den "NamedDriver" Tarifen der Versicherungsnehmer oder Besitzer genannt oder die Ehefrau oder die Kinder. Der Halter ist seltener, das könnte ja auch eine Firma sein. Wie soll die das fahrzeug fahren

    Das gilt nicht für Kfz Meister, Prüfer oder Kaufinteressenten. Diesen wird das Fahrzeug ja auch nicht zur Nutzung überlassen. Deshalb also Versicherungsschutz.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  4. #44
    Fahrer Avatar von Hofe
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    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Das gilt nicht für Kfz Meister, Prüfer oder Kaufinteressenten. Diesen wird das Fahrzeug ja auch nicht zur Nutzung überlassen. Deshalb also Versicherungsschutz.
    Das meinte ich. Die genannten Personen können mit meiner Karre einen Unfall verursachen, ohne dass ich einen prämienbezogenen oder sonstigen Nachteil davon habe?
    Ich hätte jetzt gedacht, der genannte Personenkreis (Kaufinteressenten mal ausgeschlossen) muss dieses Risiko durch eine Betriebshaftpflicht oder ähnliches abdecken.
    Es gibt für jede gute Lösung ein Problem.

  5. #45
    Slalomfahrer Avatar von kurt49
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    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Ja, welche Versicherung denn sonst?
    Na irgendeine Haftpflichtversicherung, die der TÜV wohl hoffentlich hat.
    Oder bleibe ich etwa auf dem Schaden sitzen, die ein Prüfer während der Testfahrt evtl. an meiner Maschine anrichtet?

  6. #46
    Schrauberkönig
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    Mir wurde auf Nachfrage mitgeteilt, daß jedes Fahrzeug, daß beim Tüv geprüft werden soll, eine Haftpflichtversicherung haben MUSS, da das Tüvgelände eine öffentliche Verkehrsfläche ist und dort nur versicherte Fahrzeuge bewegt werden dürfen.
    Das kann beim Werkstatttermin zwecks HU schon wieder anders gehandhabt werden.
    Und selbstverständlich ist jeder Prüfer betriebshaftpflichtversichert, die für den von ihm angerichteten Schaden aufkommt.
    Gruß Jörg

  7. #47
    343 Avatar von Luggi
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    Zitat Zitat von R100RT Beitrag anzeigen
    Mir wurde auf Nachfrage mitgeteilt, daß jedes Fahrzeug, daß beim Tüv geprüft werden soll, eine Haftpflichtversicherung haben MUSS, da das Tüvgelände eine öffentliche Verkehrsfläche ist und dort nur versicherte Fahrzeuge bewegt werden dürfen.
    Das kann beim Werkstatttermin zwecks HU schon wieder anders gehandhabt werden.
    Und selbstverständlich ist jeder Prüfer betriebshaftpflichtversichert, die für den von ihm angerichteten Schaden aufkommt.

    Wir können wohl davon ausgehen, das diese Unternehmen eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben werden, obwohl das keine Pflicht ist. Bei Kfz Werkstätten sieht das leider ganz anders aus. Da sehe ich das Elend fast täglich. Betriebshaftpflicht und Kfz Handel- und Handwerkversicherungen (Obhut von Kundenfahrzeugen) sind keine Pflichtversicherungen.

    Wenn ich Geschädigter wäre, würde ich mich immer an den Versicherer des Kfz wenden, da hier ein Direktanspruch an den Versicherer besteht.

    Das die den ordnungsgemäßen Versicherungsschutz eines Fahrzeuges prüfen wäre mir neu. Wie sollten die das auch tun?


    Weit über 100.000 Kfz sollen hier in Deutschland mit einem so genannten kranken Versicherungsverhältnis herumfahren.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  8. #48

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    Zitat Zitat von R100RT Beitrag anzeigen
    , da das Tüvgelände eine öffentliche Verkehrsfläche ist .
    Das heißt dann, daß der TÜV oder Dekra oder sonst was Hof mit Steuergeldern gebaut und unterhalten wird, und das er der Prüfinstitution auch gar nicht gehört, weil öffentlich?? - Interessant
    Habe die Ähre

    Alberto


  9. #49
    343 Avatar von Luggi
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    Zitat Zitat von alkeve Beitrag anzeigen
    Das heißt dann, daß der TÜV oder Dekra oder sonst was Hof mit Steuergeldern gebaut und unterhalten wird, und das er der Prüfinstitution auch gar nicht gehört, weil öffentlich?? - Interessant

    Jedes nicht umfriedete Gelände ist öffentlich zugänglich. Private Parkplätze genauso wie Werkstattgelände usw.

    Manchmal auch nur halböffentlich, wenn da einer das Tor bewacht und nur jeden zweiten reinlässt.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  10. #50
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
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    Zitat Zitat von alkeve Beitrag anzeigen
    Das heißt dann, daß der TÜV oder Dekra oder sonst was Hof mit Steuergeldern gebaut und unterhalten wird, und das er der Prüfinstitution auch gar nicht gehört, weil öffentlich?? - Interessant
    Nee, ne Tanke z.B. stellt auch ne öffentliche Verkehrsfläche da. Mußte ich in jungen Jahren mal schmerzlich erfahren, als ich mit dem werkstatteigenen Fahrzeug beim Rangieren auf dem Betriebsgelände die Schüssel einer Tankkundin erwischt habe und die, trotz eindeutiger Rechtslage, ich war schuld, auf die Einschaltung der Rennleitung bestand. Und das Gelände gehörte meinem Brötchengeber.
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

    www.frankenboxer.de



    Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft

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