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  1. #21
    Avatar von Nichtraucher
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    AW: Reifeneintragung

    Moin,

    ich habe hier einen Reifentest, (Auto) normal gebe ich nichts auf Reifentests* aber der interessierte mich doch weil ich neue Reifen kaufen möchte.
    Testsieger 1830€/Satz, Vorletzter 2100€/Satz, Testverlierer 315€ Satz.
    Wobei der Testverlierer dem Testsieger bei trockener Fahrbahn absolut ebenbürtig ist, bei Nässe aber praktisch unfahrbar, (laut Test).
    Andere Quellen sind weniger vernichtend.
    (*Wenn sie mir für meine Fahrweise untauglich vorkommen, fliegen Reifen wieder runter, egal wie teuer die waren, auch beim Auto)

    Auch diese Reifengurke, Geschwindigkeitsindex W, darf auf Fahrzeugen bis 270Km/h gefahren werden.
    Ich fände eine Gleichbehandlung besser, schlechte Reifen erst gar nicht zulassen.

    Gruß
    Willy

  2. #22

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    AW: Reifeneintragung

    Wie schon vorher geschrieben, ich fahre die passende Größe, wie sie in den Papieren steht. Und dann hab ich Spaß und denke nicht weiter drüber nach. Andere machen sich Gedanken, fragen den Prüfer und wollen die Absolution.
    Man kann so alles zerreden, zu Tode fragen und Bedenken mit sich tragen.
    Vielleicht sollte ich noch anmerken, Motorrad fahren ist an sich verdammt gefährlich.

  3. #23
    Avatar von eschild
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    AW: Reifeneintragung

    Hallo Oswald,

    ich kann bestätigen, dass bei meiner 91er GS nur die Reifengröße+Traglast+Geschwindigkeitsindex in den Papieren steht.

    Wenn dies bei Deiner GS ebenso ist (und ich wüsste nicht, warum dies anders sein sollte, außer Du hast vorher schon mal Reifen eintragen lassen), dann darfst Du jeden Reifen der passenden Art und Grösse fahren und musst ihn nicht eintragen lassen. Kein Prüfer kann Dir deshalb die HU verweigern.

    Bei meiner R100R ist das leider anders. Hier steht zusätzlich zur Größe/Bauart der Zusatz „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ in den Papieren drin. Da wird das zum Problem für alle, die sich regelkonform verhalten wollen, da es den Metzeler aus der Betriebserlaubnis nicht mehr gibt. Hier muss ein berechtigter Prüfer einen alternativen Reifen, z.B. auf Basis der Serviceinformation des Herstellers eintragen oder die Reifenfabrikatsbindung austragen. Das sind nochmal erhebliche Extrakosten für den Prüfer und die Zulassungsstelle für das Ändern der Papiere.

    Aber grundsätzlich bin ich bei Dir, die Regeln einhalten zu wollen.

    Gruss und viel Erfolg bei Deinem 2. HU-Versuch,

    Andreas
    Beste Grüsse, Andreas

  4. #24

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    AW: Reifeneintragung

    Danke an alle für die Tipps

    Leider ist bei mir in der ZB I ein uralter Reifen eingetragen (Zi. 15.1 - 15.3 nur Michelin ....), der muss raus.
    Der von mir ausgewählte Reifen ist aber eintragungspflichtig.
    Jetzt habe ich in Absprache mit dem Prüfer zwei Möglichkeiten:
    1. Den alten austragen und den neuen Michelin eintragen
    , mit oder ohne Fahrversuch.
    2. Den alten austragen und einen neuen Reifen kaufen der nicht eintragiungspdöichtig ist, z.B. Conti Trail Attack

    Den Fahrverwill ich mir sparen, eigentlich tendiere ich zu Variante 2, bevor ich in ein paar Jahren das gleiche Problem wie jabe

  5. #25
    Avatar von Taunus Michel
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    AW: Reifeneintragung

    Was hast du gegen den CTA 3, der fährt sich Klasse auf der GS. Haben wir bei beiden drauf. Ist allerdings ein Strassenreifen. Leichter Schotter geht, nasse Wiese gar nicht. Hängt von deinem Fahrprofil ab. Der Annakee Wild ist auch nur ein Zwitter, vom Profil her traue ich dem auch kein richtiges Offroad zu, da gibt es andere...Heidenau oder TKC.

    Micha

  6. #26

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    AW: Reifeneintragung

    Zitat Zitat von Taunus Michel Beitrag anzeigen
    Was hast du gegen den CTA 3, der fährt sich Klasse auf der GS. Haben wir bei beiden drauf. Ist allerdings ein Strassenreifen. Leichter Schotter geht, nasse Wiese gar nicht. Hängt von deinem Fahrprofil ab. Der Annakee Wild ist auch nur ein Zwitter, vom Profil her traue ich dem auch kein richtiges Offroad zu, da gibt es andere...Heidenau oder TKC.

    Micha
    Gar nichts , hätte ich mich vorher besser informiert
    wärs der CTA geworden.
    Meine Ausflüge ins Gelände sind eh selten und wie du schon angemerkt ist der Michelin eher optisch ein Offroadreifen - fahr den (sehr zufrieden) auf der 4V GS

  7. #27
    Avatar von eddiek
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    AW: Reifeneintragung

    Vielleicht ist das eine uralte ,suboptimal übernommene alte Eintragung vom Michelin T65 oder war’s T66?

    Damals ein gut haltbarer Reifen mit einigermaßen Fahreigenschaften auf der Paralever GS. Der musste eingetragen werden weil Mischbereifung vor Diagonal und hinten Radialreifen.


    Man müsste Fahrzeugbrief und Schein sehen .

    Vielleicht ist der „R“ Reifen als nur Michelin eingetragen.

  8. #28
    Avatar von JIMCAT
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    AW: Reifeneintragung

    Mir hat der Prüfer jedenfalls gesagt dass die Fabrikatsbindung für unsere alten Motorräder hinfällig und ungültig ist da die eingetragenen Reifen meist gar nicht mehr produziert werden.

    Damit ist z.B. die Reifeneintragung von Metzeler für meine R 100R nicht mehr relevant und darf jeder Diagonalreifen der Dimension, Geschwindigkeitsindex und Tragkraft entspricht verwendet werden.
    Eingetragen müssen Radialreifen und andere Dimensionen.
    Geändert von JIMCAT (11.05.2024 um 17:21 Uhr)
    Viele Grüße Fritz

  9. #29
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Reifeneintragung

    Zitat Zitat von wessi Beitrag anzeigen
    Leider ist bei mir in der ZB I ein uralter Reifen eingetragen (Zi. 15.1 - 15.3 nur Michelin ....), der muss raus.
    Das ist völlig "normal" bei einer R100GS und keine Besonderheit deines Motorrades.

    Konkret schaut das bei einer R100GS wie unten im Bild aus (alter Fahrzeugbrief, da stand das noch detaillierter drin).

    • Die Eintragungen in Zeile 20 und 21 bedeuten, dass jeder beliebige Diagonalreifen in Größen 90/90-21 und 130/80-17 gefahren werden kann, der mindestens Load - Index / Speed Index 54T (vorn) und 65T (hinten) erreicht.
    • Die im roten Kasten markierte Zeile 22 und 23 beschreibt die alternativ ("oder") zulässige Kombination eines Diagonalreifens vorn mit einem Radialreifen hinten in gleichen Größen wie in Zeile 20 und 21. Das erkennt man am "R" in der Bezeichnung des Hinterrades. Für diese Bauartkombination ist nur der in den Bemerkungen aufgeführte Reifen Michelin T66TL zulässig.
    • Wenn eine andere Reifenkombination vorne: Diagonal / hinten: Radial oder vorn und hinten Radial (gibt es z.B. von Heidenau) verbaut werden soll, ist das nach der derzeit gültigen Rechtslage eintragungspflichtig.


    Grüße
    Marcus

    Geändert von mk66 (11.05.2024 um 17:31 Uhr)

  10. #30
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Reifeneintragung

    Das wurde mit den neuen Dokumenten aber nicht übertragen.

    Der Satz mit der Reifenbindung nach ABE steht immer drin, unabhängig ob es eine gibt oder nicht.

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

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    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

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