Nachdem ich auf der GS derzeit neben dem Sommerreifen CTA III wechselweise den Bridgestone battlax AX 41(*) fahre, der mit speedindex Q daherkommt, war ich doch verunsichert hinsichtl "Erlöschen der Betriebserlaubnis und sofortiger Untersagung der Weiterfahrt durch die Förstertruppen.
Vorab noch: Reifengrößen sind immer die original im Schein eingetragenen, Reifenbindung steht - wie Guido schon schrieb, KEINE in den Papieren.
Ich habe mir das mal das "zuständige" EU-Dokument heruntergeladen

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 3/2014 DER KOMMISSION
vom 24. Oktober 2013
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen


und daraus den Anhang XV. sowie konkret die Nr.4 - Geschwindigkeitskategorie kopiert.
(da dies ein öffentlich zugänglicher Verodnungstext ist, gibt es nach meiner Auffassung keine Urheberrechtsverletzung )


4. Geschwindigkeitskategorie
4.1. Jeder Reifen, mit dem das Fahrzeug normalerweise ausgerüstet ist, muss ein Symbol für die Geschwindigkeitskategorie aufweisen.
4.1.1. Das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie muss mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs vereinbar sein.
4.1.1.1. Die im Beschreibungsbogen angegebene Geschwindigkeitskategorie muss der niedrigsten Stufe entsprechen, die mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs vereinbar ist. Reifen einer höheren Stufe dürfen montiert werden.
4.1.2. Bei Reifen der Geschwindigkeitskategorien V, W, Y und Z sind die angepassten Tragfähigkeitswerte gemäß der einschlägigen Richtlinie, EU-Verordnung oder UNECE-Regelung zu berücksichtigen.
4.1.3. Bei Reifen der Kategorie C2 oder C3 ist der angepasste Tragfähigkeitswert gemäß Absatz 2.29 von UNECE- Regelung Nr. 54 zu berücksichtigen.
4.2. Die Anforderungen der Nummern 4.1.1 bis 4.1.3 gelten nicht in folgenden Fällen:
4.2.1. im Falle von Komplettnoträdern;


4.2.2. im Falle von Fahrzeugen, die üblicherweise mit Normalreifen ausgerüstet sind und gelegentlich mit M+S-Reifen ausgestattet werden, wobei in diesem Fall das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie der M+S-Reifen einer Geschwindigkeit entsprechen muss, die entweder höher ist als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder nicht niedriger als 130 km/h (oder beides). Ist jedoch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten M+S-Reifen entsprechende Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern an auffallender Stelle oder, falls kein Fahrzeuginnenraum vorhanden ist, so nahe wie möglich am Kombi-Instrument ein Warnschild mit dem niedrigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten M+S-Reifen angebracht werden.


4.3. Die maßgeblichen Angaben sind im Fahrzeughandbuch klar anzugeben, damit nach Inbetriebnahme des Fahrzeugs gewährleistet ist, dass bei Bedarf geeignete Ersatzreifen mit der richtigen Geschwindigkeitskategorie montiert werden.

Relevant für uns ist h.E. die Randnummer 4.2.2 (fettgedruckt)

(*)
Der battleax AX41 130/80 R 17 ist ein ziemlich grober Geselle, wa die Optik angeht macht sich auf der Q aber sehr gut.
Worrschd, ob nass, trocken ,Wiese oder Schotter.
Das M+S - zeichen muss man mit der Lupe suchen, aber es ist drauf.