Hallo liebe Gemeinde.
Ich habe in der aktuellen Motorrad Classic einen Beitrag zwecks Reifenbindung gelesen und auch hier den dazugehörigen Artikel im Archiv zum Thema verfolgt. Ich fahre eine R100GS PD und seit neuestem reicht es eben ja bei Reifenbindung nicht mehr aus, nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers mitzuführen, nein, man muss auch die Reifen vom TÜV abnehmen und eintragen lassen.
Dazu muss in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Zusatz "Reifenbindung gemäß Herstellerfreigabe beachten" stehen.
Jetzt mein Problem:
Diesen Zusatz habe ich nicht stehen, aber ich kenne aus dem anderen Artikel die Berichte, bei manchen wäre er vorhanden?
Stattdessen ist bei mir zu den Reifendimensionen der Verweis im Zusatzfeld auf "Michelin T66" gegeben. Ich vermute, der Vorbesitzer hat diesen Typ an der Stelle eintragen lassen.
Jetzt meine Frage, vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen und ich muss nicht erst zum nächsten TÜV rammeln, die wahrscheinlich selbst nicht durchsehen.:
Muss ich meine Reifen jetzt eintragen lassen oder einfach ignorieren, weil die Reifenbindung so nicht drin steht? (die Reifen haben die gleichen Dimensionen und UBB)
Hat vielleicht einer von euch dieses Jahr mit der GS PD TÜV gehabt?
MfG
Schorsch
P.S. schönen Sonntag und ich hoffe, meine Nachricht ist verständlich
Link zur Problematik
https://www.reifen24.de/info-cockpit/alles-ueber-reifen/alles-ueber-motorradreifen/neuregelung-reifenbindung/


### Thema zusammengeführt, Hans ###