Zitat Zitat von Kenny Biber Beitrag anzeigen
Ich denke auch, dass die Idee mit dem Einbau eines (in einem anderen Fahrzeug) für die LED-Lampe zugelassenen Scheinwerfers zu kurz geht.

Dies ist jedenfalls die Antwort von Philips, welche ich auf meine Anfrage zu diesem Thema bekommen habe.

" Sehr geehrter Herr *******, es freut uns zu hören, dass Sie sich für die Produkte von Philips Automotive interessieren. Wir informieren, dass sich die Zulassung in der Tat auf den Scheinwerfer bezieht. Dennoch steht in dies in Verbindung mit dem entsprechenden Modell, in dem es ursprünglich ab Werk verbaut wurde. D.h. Modellübereinstimmung bedeutet nicht strassenzugelassen. Aus Modellübereinstimmung in Kombination mit dem zugelassenen Scheinwerfer/Genehmigungsnummer (z.B. E1 1234) hingegen resultiert die Strassenzulassung."

Hintergrund war eine Anfrage von mir zu einem zugelassenen 5,75 Zoll Scheinwerfer, welchen ich, sofern es diesen gibt, dann in meine G/S und in meine Guzzi einbauen wollte.


Schönen Gruß

Christian
Wie mehrfach gesagt, die Aussage von Osram war eine andere. Und mal ganz logisch gedacht, was soll anderes sein, ob der Scheinwerfer in einem Auto oder einem Motorrad eingesetzt wird? Gut, die Einbauhöhe, aber dafür wird der Scheinwerfer ja eingestellt. Und die zugelassenen Zubehör Scheinwerfer mit LED, gibt es da irgend eine Fahrzeugbindung? Soll jeder machen wie er meint, ich habe nicht nur vom Hersteller das OK bekommen, auch von einem Sachverständigen.