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Thema: Unfallschaden
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29.05.2023, 09:40 #31
AW: Unfallschaden
Es gibt auch Messstützpunkte in A, auch 1 in seiner Nähe. Das MegaMax ist das führende Meßsystem weltweit. Da kommen auch die Öschi-Versicherer nicht dran vorbei
Der Messkollege sollte ihm auch einen kompetenten SV nennen können, der das Messprotokoll der Versicherung gegenüber argumentativ rechtfertigen kann.
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29.05.2023, 10:15 #32
AW: Unfallschaden
Tach, ich kenne die Östereichischen Regelungen nicht. Nur ist mein Tipp erst mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Wie und wer den Gutachter bestellt. Ich kenne nur die Regel wer die Party bestellt, der zahlt auch. Und vor der Begutachtung nicht am Moped rumschrauben.
MfG Pete
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29.05.2023, 10:23 #33
AW: Unfallschaden
Für die Bundesrepublik: das ist nicht richtig.
Du hast im Haftpflichtschadenfall das gesetzliche Recht auf die freie Wahl eines SV und eines RA. Das muss die gegn. Versicherung bezahlen. Der von der Versicherung beauftragte SV hat ein Interesse daran dass sein Auftraggeber zufrieden ist, der von dir beauftragte, dass Du zufrieden bist und dass du ihn weiterempfiehlst
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29.05.2023, 10:30 #34
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29.05.2023, 10:50 #35
AW: Unfallschaden
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29.05.2023, 11:04 #36
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29.05.2023, 11:09 #37
AW: Unfallschaden
https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/d/...r_2019_484.pdf
https://www.google.com/url?q=https:/...TV_3RkBzFbBR96
Danach ist die Schadenabwicklung ziemlich gleich und Du hättest die freie Wahl.
Ich würde Morgen den Vermesser anrufen und dann zuerst mit dem empfohlenen SV sprechen
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29.05.2023, 11:20 #38
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29.05.2023, 16:32 #39
AW: Unfallschaden
Das österreichische Recht unterscheidet sich praktisch nicht vom deutschen:
https://www.anwaltfinden.at/ratgeber...eltend-machen/
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu...l-oesterreich/
Lass dich zur Sicherheit bitte zeitnah von einem RA beraten und beauftrage den Sachverständigen ggf erst danach.Grüße aus dem Münsterland
Benno aus Dülmen
Frohes G(r)asen
Was für die Seele gut ist, kann der Leber nicht schaden.
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30.05.2023, 07:35 #40
AW: Unfallschaden
Lass dich zur Sicherheit bitte zeitnah von einem RA beraten und beauftrage den Sachverständigen ggf erst danach.
Ein Sachverständiger ist zur Schadenbegutachtung und der Festlegung des Wiederbeschaffungswertes sowie des Restwertes und der Schadenhöhe und Reparaturwürdigkeit unbedingt notwendig. Ausserdem kann nur er ggf. Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung festlegen.
Ein KV einer Werkstatt, wie Heute oft von den Versicherern verlangt, nutz nur denen, nicht dem Geschädigten, spart Geld.
Viele Werkstätten lassen sich darauf ein, weil ihnen vom Versicherer versprochen wird, dass ihre Rechnung sofort bezahlt wird.
Falls dann aber bei der Reparatur weitere Schäden auftauchen, ist es für die Werkstatt schwierig das nachträglich geltend zu machen. Ein SV schreibt einfach einen Nachtrag.
Erst wenn die Versicherung zicken macht, sich nicht rührt oder kürzt ist ein RA sinnvoll und notwendig.
Jeder Geschädigte hat auch eine Schadenminderungspflicht. Diese, meine empfohlene, Vorgehensweise entspricht ihr.
GrußGeändert von trybear (30.05.2023 um 07:45 Uhr)
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