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Thema: Kurzes/ kleines Kennzeichen
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21.08.2020, 16:16 #1
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Kurzes/ kleines Kennzeichen
Hallo Kuhtreiber,
da ich unter der Suchfunktion diesbezüglich nichts finden konnte hier ein neues Thema.
Im Internet habe ich auf der offiziellen Adac Seite gelesen, dass kurze/ kleine Kennzeichenplatten im Legalen Aspekt etwas „umstritten“ sind.
Ich habe 2 Stadt Buchstaben
2 eigengewählte Buchstaben und
3 Ziffern
Bei gutschild musste ich somit 220 x 200mm Schildgröße wählen.
Gibt es nicht eine Möglichkeit ein 180 x 200mm Schild zu bekommen?
Ich habe auch von Engschrift und ähnlichem gehört.
Wie sieht dass eigentlich aus wenn ich in 2 Jahren ein H Kennzeichen bekommen sollte?
Grüße
Peter
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21.08.2020, 16:19 #2
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AW: Kurzes/ kleines Kennzeichen
Wie sieht dass eigentlich aus wenn ich in 2 Jahren ein H Kennzeichen bekommen sollte?
Bei gutschild musste ich somit 220 x 200mm Schildgröße wählen.
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21.08.2020, 16:26 #3
AW: Kurzes/ kleines Kennzeichen
Geändert von KalleWattCux (21.08.2020 um 16:31 Uhr)
Alle Sachverhalte und Personen sind von mir frei erfunden.
Ähnlichkeiten sind rein zufällig.
Keine Garantie, Gewährleistung, oder Umtausch möglich.
Gruß Kalle
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21.08.2020, 16:49 #4
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21.08.2020, 17:03 #5
AW: Kurzes/ kleines Kennzeichen
Alle Sachverhalte und Personen sind von mir frei erfunden.
Ähnlichkeiten sind rein zufällig.
Keine Garantie, Gewährleistung, oder Umtausch möglich.
Gruß Kalle
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21.08.2020, 19:25 #6
AW: Kurzes/ kleines Kennzeichen
3 Stadtbuchtaben
2 Wahlbuchstaben
2 Ziffern
auf Breite 180 x Höhe 200
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21.08.2020, 19:42 #7[SIZE=1]Kluge Leute glauben zu machen, man sei, was man nicht ist, ist in den meisten Fällen schwerer, als wirklich zu werden, was man scheinen will.
niemand auf der Ignorliste, denn im richtigen Leben gibts auch Deppen!
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21.08.2020, 20:57 #8
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AW: Kurzes/ kleines Kennzeichen
Hallo,
Ich habe 2 Landkreisbuchstaben, 2 Wahlbuchstaben, 2 Ziffern und Saison 04/10 auf 180mm breit und 200 mm hochFreundliche Grüße Arno
R100R Bj. 1992 und R ninet/5 Bj. 2019
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21.08.2020, 21:04 #9
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21.08.2020, 21:45 #10
AW: Kurzes/ kleines Kennzeichen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anlage 4
Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
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Kraftradkennzeichen:
Mindest-/Größtmaß der Breite:
180mm/220mm, Höhe: 200 mm
d)verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
Also: kleiner als 180 mm in der Breite unzulässig, auch z.B. bei einem Buchstaben und einer Ziffer...
Unter dem Größstmaß kann man ggf. natürlich bleiben.
Gruß
Lars
R100SRS für Downunder
07.06.2024, 23:57 in Diverses