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Baum-Darstellung
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13.06.2019, 07:12 #8
AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Moin,
Mit "wechselseitig" ist "wechselweise" gemeint - das wird auch daraus ersichtlich, dass sich der von Dir zitierte 2. Text (Anhang 10 Ziffer 5) direkt auf Art. 140, Abs. 2 (1. Text) bezieht.
Dass dort "wechselseitig" statt "wechselweise" steht, ist klar ein Druckfehler, denn in der französischen Fassung (OETV) steht an beiden Stellen korrekt "les clignoteurs de direction avant/arrière s'allument alternativement sur le même côté".
Davon abgesehen: Eine R100 ist kein Fahrzeug mit Wechselstromanlage und die ganze Diskussion wird damit hinfällig: Die Blinker vorn/hinten müssen pro Seite gleichzeitig aufleuchten.
Geändert von Joerg_H (13.06.2019 um 07:14 Uhr)
Gruss aus dem Westen der Schweiz,
- Joerg
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08.06.2024, 09:10 in Mechanik