@robby
Das heist, weil sich andere über das Gesetz stellen müssen die die sich dran halten weichen. Toller Umkehrschluß.
Ich lass jetzt dann die Haustür offen damits der einfacher hat der einbrechen will.
Die Wattzahl und mittlerweile Gott sei Dank die maximal erlaubte Lichtausbeute auf die Bereiche vor dem Fahrzeug ist genormt um eben genau die Probleme zu vermeiden.
Auch die Nebelscheinwerfer dürfen "NUR" bei starker >>Sichtbehinderung<< durch Nebel oder Regen eingeschaltet werden.

Bei diesem Zustand hat keiner (auch ich nicht) ein Problem damit.

Ich fahr ja auch nicht bei klarer Nacht und Vollmond ohne Licht mit 60km/h über Land nur weil ich das kann.

Gruß

Gerhard


P.S.: @alle Immer genau die Wörter lesen, nichts interpretieren und die Smilies beachten. :) :) Nur so für die Kommunikation