Hallo zusammen,

Im Rahmen eines Umbaus, der eine komplette neue Elektrik vorsieht, mit Ziel der drastischen Minimalisierung, stelle ich mir/Euch die Frage, ob der Kupplungsschalter, der die Anlasserbetätigung nur bei gezogener Kupplung zulässt, von TÜV- Seite her vorgeschrieben ist?
Weiss hierzu jemand etwas weitgehend verbindliches?

Gruss Peter