Wie ich oben bereits ausgeführt habe, sind diese Rückstrahler in der StVZO für Fahrzeuge ab 6 m Länge gedacht. Bei LKWs und Sattelzügen sind statt Reflektoren selbstleuchtende Einheiten vorgeschrieben.
In dieser Konstellation ist das auch alles sinnvoll.
Dass die Rückstrahler am Zweirad völlig zwecklos sind, halte ich aber für eine überzogene These.