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06.07.2016, 12:36 #1
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Haftung bei schlechtem Straßenzustand
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/..._20151218.html
Manchmal muss auch der Träger der Straßenbaulast nach einem Sturz zahlen, meint das OLG Hamm. Immerhin...
Gruß,
Uli
DBX: URTEILE
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06.07.2016, 13:55 #2
AW: Haftung bei schlechtem Straßenzustand
Thema verschoben
Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
Hab ich nur Pech oder .... Wie...
21.05.2024, 17:49 in Mechanik