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06.07.2016, 12:36 #1
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Haftung bei schlechtem Straßenzustand
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/..._20151218.html
Manchmal muss auch der Träger der Straßenbaulast nach einem Sturz zahlen, meint das OLG Hamm. Immerhin...
Gruß,
Uli
DBX: URTEILE
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06.07.2016, 13:55 #2
AW: Haftung bei schlechtem Straßenzustand
Thema verschoben
Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
Was ist das für eine Gabel??
16.05.2024, 18:43 in Mechanik