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  1. #1

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    Freigaben R1100GS Hinterrad an R100R

    Hi Leute

    Ich bin ja schonlänger hier, aber jetzt kratzt mich doch eine Frage.

    Gibt es seitens von BMW irgendwelche Freigaben für den Hinterrad der R1100GS inkl. aller Teile, wie Bremssattel, Bremspumpe, K100 Deckel usw? Ich hab zwar BMW AUSTRIA (ja von da komm ich) angeschrieben, aber Sie meinen das gibt es nicht.

    Wie sieht das bei euch in D aus? Trägt das jeder TÜV Prüfer individuell ein oder bekommt man da eine Freigabe Blatt?

    Ich hab ja den Umbau schon gemacht, aber jetzt haben mich bei einer Großkontrolle 10 - 15 Polizisten und sonstige Helfer umzingelt und als Verrückten abgestempelt *lol*

    Naja ich würde mich über eine helfende Antwort freuen.

  2. #2
    Admin Avatar von Detlev
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    Hier in D muss das der Prüfer u.a. auf Freigängigkeit untersuchen und bei einer Testfahrt das Fahrverhalten als sicher begutachten.
    Dann kann er es auch ohne Freigabe oder Gutachten eintragen.
    Grüße,
    Detlev

    „Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“

  3. #3

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    Original von detlev
    Hier in D muss das der Prüfer u.a. auf Freigängigkeit untersuchen und bei einer Testfahrt das Fahrverhalten als sicher begutachten.
    Dann kann er es auch ohne Freigabe oder Gutachten eintragen.
    Immer wieder schnell, die Antwort von dir...

    Das klingt ja alles schön und gut, aber es passt ja dann einiges nicht mehr mit dem Original zusammen. Sprich Reifendimension von 140 auf 150 bis 160, Scheibenbremse statt Trommel und und und.

    Der TÜV bei uns meint ich sollte Freigaben vorlegen, aber woher? Vielleicht gibt es hier ja Leute die irgendwas haben.

    Ach noch ne Frage: hier ist ja der Umbau beschrieben. Was für Dokumente sind die beiden letzten Bilder?

    Danke nochmals für die Antwort(en)

  4. #4
    Admin Avatar von Detlev
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    Hallo Günter,
    die Dokumente, die da auszugsweise abgebildet sind, sind der alte KFZ-Brief. Die dortigen Eintragungen wurden früher vom TÜV direkt da hinein geschrieben, inzwischen sieht das Dokument aber anders aus, heißt anders und der TÜV trägt nicht mehr selber ein, sondern die Zulassungsstelle beim Kreis trägt es nur noch in den KFZ-Schein ein. Der Fahrzeugbrief heißt jetzt "Zulassungsbescheinigung Teil II und enthält diese Eintragungen nicht mehr. Eu-Recht!

    Es braucht natürlich für solche Eintragungen einen TÜV Sachverständigen mit einem "breiten Kreuz". Nicht jeder traut sich sowas ohne Bescheinigungen und Gutachten zu!

    Lies mal darüber in meinem Restaurierungsbericht:
    "Mein Projekt"
    Grüße,
    Detlev

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  5. #5
    Avatar von Luckystrike
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    Guten Morgen, Günter!

    Wenn du in unsrem Bürokraten- und Amtsschimmelstaat solche Umbauten durchführst, und diese typisieren willst, brauchst du ein eidesstattliches Gutachten eines Ziviltechnikers. Ohne das werden keine Eintragungen durchgeführt. Ich hab nen ganzen Ordner an Freigaben, Teilgutachten usw damals zur Typisierungsstelle mitgenommen, als ich meine in Deutschland gekaufte R100s bei uns genehmigen lassen wollte.
    Im deutschen Brief war alles eingetragen, aber all die Unterlagen reichten dem Graukittel nicht. Ist alles nur verdammte Geldmache.
    Gruß aus dem Wald4tel
    Stefan

  6. #6

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    HAllo MontaBlues,

    an meiner R100R habe ich das Gußrad der K75S inkl. Scheibenbremse montiert. Da ich eine Kopie einer Eintragung von einem freundlichen Boxerfahrer hatte (Vielen Dank an Frank R.) trug mein Tüvver, jedoch mit Beistand von meinem BMW-Händler, die Felge, Reifen und Bremsscheibenkombi ein. Hier in D würde ich jedem den Tipp geben, auch wenn er die Arbeiten selber machen will, mit einem BMW-Meister zu sprechen und ihn zu fragen, ob er von seiner Seite das Projekt "absegnen" würde und beim Tüvver ein gutes Wort einlegen würde. Oder mit einer Kopie eines Fahrzeugscheins in dem der Umbau bereits eingetragen ist zum TÜV (in den neuen Bundesländern zur DEKRA) zu gehen und das mit dem Tüvver abzusprechen. Übrigens habe ich mit dem TÜV in Rosenheim die besten erfahrungen machen können. Die haben mir ohne weiteres den Umbau vom Plattenlufi zum Rundlufi abgenommen. Bei uns in NRW wollte die TÜVs Abgasgutachten, Geräusgutachten, Leistunggutachten und und und haben, also viele (damals noch) DM. und in Rosenheim habe ich das (im Jahr ~1992) 36DM bezahlt...... Je nachdem wo du in A wohnst könnte es ja auch helfen, dass Du mal mit dem Rosenheimer TÜV kontakt aufnimmst. Evtl. kann ein "Sachverständiger" vom TÜV Rosenheim dir ein "Zettel" schreiben den die Prüfer in A auch anerkennen, oder der Tüvver ruft deinen Prüfer in A mal an.........

    Viele Grüße und Erfolg.....

    Christian

  7. #7
    Avatar von Luckystrike
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    Keine Chance, Christian!
    Man kann unsere Graukittel mit deutschen Papieren zu müllen, das interessiert sie alles nicht.
    Ich hatte heuer im März Freigaben von Bridgestone bezüglich BT45, sowie von KONI für meine hinteren Dämpfer und von Lucas für die Stahlflex mit...also keine gravierenden Umbauten, und wurde nach abdrücken von 135€ für ein nichtausstellen eines Fahrzeugscheines vom Hof gejagt. Und das, obwohl im deutschen Pappbrief alle Umbauten eingetragen waren.
    Ohne Gutachten eines Ziviltechnikers kannst du bei uns von Pontius zu Pilatus laufen...gratzt keinen.

  8. #8

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    Hallo Muntablues!!

    Hab`s eingetragen bekommen bei 2*M,also Millner!Wenn du willst kannst du eine Kopie bei mir holen!Bis Altach ist ja nicht soweit oder??

    Gruss Gabriel!!

  9. #9

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    Servus, du hast Post!!

  10. #10

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    Hi Leute

    Danke für die ganzen Anworten. Ich werd mich jetzt mit Gabriel in Verbindung setzen. Er wohnt ja quasi um die Ecke.

    So jetzt was anderes: Wie ist eigentlich das Thema mit dem Spritzschutz definiert. Ich habe ja quasi gar keinen mehr, da ich mein Heck um 10cm gehoben habe und die ganze orig. Kacke raus geschnitten habe. Gibt es irgendwo eine Definition wie der Spritzschutz aussehen muss?? als Beispiel wie ich es mir vorgestellen könnte ist hier ein Bild. Kurz um: "Geht das?"

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