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31.10.2014, 13:24 #1
Mithaftung des im Stau überholenden Bikers zu 30 Prozent
Ein Motorroller überholt eine stehende Autoschlange und wird von einem wendenden Autofahrer gerammt. Schuld 70% Autofahrer, 30% Rollerfahrer
OLG München Aktz. 10 U 1919/12
http://www.bikeundbusiness.de/markt/articles/464018/
Wenden Überholen Stau Rückschaupflicht
DBX: RECHT, HAFTUNGEs grüßt aus Stormarn
Matthias
BMW R80/7 - Meinung erbeten bei...
16.05.2024, 17:54 in Diverses