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  1. #1
    ehemals redb@ron, † 17.06.2022 Avatar von Desmo56
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    Eicon03 Ab 1.1.2013 --- > Vorsicht in der Schweiz !

    Hallo Gemeinde,

    alle die vorhaben, die schöne Schweiz mit dem KFZ zu bereisen, sollten sich über die neuen Vorschriften für's "Rasen" informieren:

    http://de.autoblog.com/2013/01/04/ne...6pLid%3D144205

    Ein solch schwerer Delikt ist bei manchen Überholvorgängen schnell erreicht!

    Andreas

  2. #2
    Avatar von hubi
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    AW: Ab 1.1.2013 --- > Vorsicht in der Schweiz !

    Bei einem Überholvorgang wird man nicht in die Bereiche kommen, es ist die Rede von Überschreitungen um x km/h. Hiesse, man müsste in der 30er mit 70 geblitzt werden oder auf der Autobahn mit 200.
    Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
    Bert Brecht

  3. #3
    Avatar von Checker
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    AW: Ab 1.1.2013 --- > Vorsicht in der Schweiz !

    Zitat Zitat von redb@ron Beitrag anzeigen
    Hallo Gemeinde,

    alle die vorhaben, die schöne Schweiz mit dem KFZ zu bereisen, sollten sich über die neuen Vorschriften für's "Rasen" informieren:

    http://de.autoblog.com/2013/01/04/ne...6pLid%3D144205

    Ein solch schwerer Delikt ist bei manchen Überholvorgängen schnell erreicht!

    Andreas
    __________________________________________________ ___

    Schnell erreicht ist andere Frage. Jedoch stimmt, es muss enorm aufgepasst werden, und zwar wegen den mobilen Kästen, welche Wochen oder Tageweise verschoben werden. Du fährst und denkst ja hier ist ja nichts weiter, schöne unbekannte Landstrasse und schon blizt es. Auch Bussen sind hoch, berechnet auch nach Einkommenshöhe, soweit ich weiss. Wir verdanken, diese hardcore us gesetze den unverbesserlichen extremrasern.
    Geändert von Checker (05.01.2013 um 11:53 Uhr)
    http://2-ventiler.de/vbboard/images/...field_edit.gif

    Einfach ist immer Besser als Komplex, denn es ist zuverlässiger.

  4. #4

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    AW: Ab 1.1.2013 --- > Vorsicht in der Schweiz !

    Wie ich hier schon geschrieben habe ist die Schweiz für mich gestorben. Und wie "ehrbar" sie sind hat man ja gestern in den Nachrichten gesehen. Die älteste Schweizer Privatbank macht zu obwohl sie nur gemacht hat was alle anderen Schweizer Banken machen (Aussage der Bank!!!) Ob einer der Verantwortlichen dafür 4 Jahre sitzen muß bezweifle ich stark. Aber wenn man ein 30er Schild übersieht, glaubt 50 sind erlaubt und dann 20 zu schnell fährt - und das ist bei uns normal - braucht man sich die nächste Zeit keine Gedanken über seine Unterkunft machen

    Es gibt auch in anderen Ländern schöne Landschaften, da kann ich auf die Schweiz gut verzichten!!!
    Gruß aus München
    Günter

  5. #5
    Avatar von Reinhard
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    AW: Ab 1.1.2013 --- > Vorsicht in der Schweiz !

    Fare ich sowieso nicht hin und Eintritt zahle ich schon mal garnicht.
    Geändert von Reinhard (05.01.2013 um 12:36 Uhr)
    Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom!
    Albert Einstein
    .
    🇺🇦

  6. #6
    Kurvensauger Avatar von Klaus S.
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    AW: Ab 1.1.2013 --- > Vorsicht in der Schweiz !

    In der Schweiz musste man schon immer besonders aufpassen, wollte man nicht Arm werden.
    daher ist für mich die Schweiz schon immer kein Land gewesen, dass mir schönen Fahrspass brachte.
    Manchmal muss man halt durch,will man nicht ellenlang aussenrum.
    Ich Räche mich dann dadurch, das ich weder die Vignette noch sonnst irgentwas an Talern bei den Rotgekreuzten lasse.

    Seit ein Freund aber in Zürich arbeitet, habe ich schon noch richtig schöne Ecken in der Schweiz kennengelehrnt.Man muss halt aufpassen.
    Klaus

    Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom!

  7. #7
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Ab 1.1.2013 --- > Vorsicht in der Schweiz !

    Es heißt :

    In der Schweiz liegt ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:

    • in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
    • innerorts (50km/h): um 50km/h
    • ausserorts (80km/h): um 60km/h
    • auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h.

    Das sind auch bei uns Raserdelikte und ich wäre dafür wenn jemand in so einem Maße die Geschwindigkeit überschreitet, ihm den Führerschein an Ort und Stelle wechzunehmen, durchzureißen und die Schnipsel in den Strassengraben zu werfen.
    Geändert von Luggi (05.01.2013 um 13:07 Uhr)
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  8. #8
    Avatar von Wilhelm
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    AW: Ab 1.1.2013 --- > Vorsicht in der Schweiz !

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    ... und ich wäre dafür wenn jemand in so einem Maße die Geschwindigkeit überschreitet, ihm den Führerschein an Ort und Stelle wechzunehmen, durchzureißen und die Schnipsel in den Strassengraben zu werden.
    Nee, Matthias, da krieg'ste gleich noch einen wegen Umweltverschmutzung.
    Grüsse von

    Wilhelm



    "Jeder soll nach seiner Façon selig werden"
    Preussen's Fritz


  9. #9
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Ab 1.1.2013 --- > Vorsicht in der Schweiz !

    Zitat Zitat von Wilhelm Beitrag anzeigen
    Nee, Matthias, da krieg'ste gleich noch einen wegen Umweltverschmutzung.
    Ach,
    jetzt auch noch die temporäre Verwahrung eines solchen Papieres auf einer Straßenverkehrsbehörde (z.B. Goslar oder so ) jetzt als aktiven Umweltschutz verkaufen wollen.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  10. #10
    Avatar von Wilhelm
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    AW: Ab 1.1.2013 --- > Vorsicht in der Schweiz !

    Mir wär's auch lieber gewesen, wenn Frau Heinzelmann nachts zu mir gekommen wäre und meine Felge poliert hätte. :]
    Grüsse von

    Wilhelm



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    Preussen's Fritz


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