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20.10.2012, 18:58 #1
Kennzeichengröße (Nummernschild)
wurde eingetragen von Flensburger am 22.03.2009
Beschreibung:
"Kleine" Kennzeichenschilder (255 x 130 mm) sind nicht mehr zulässig.
Seit 01.03.2007 ist in § 72 StVZO die Übergangsvorschrift zu § 60 Abs. 1 StVZO aufgehoben, nach der Krafträder,
die vor dem 01.07.1958 erstmals zugelassen wurden und bei denen die Anbringung und Beleuchtung außergewöhnlich schwierig ist,
ein "kleines" Kennzeichen haben können.
Nun gilt hierfür ausschließlich Anlage 4 Abschnitt 1 b der FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung):
d.h: es gibt KEINE Ausnahme vom "Kuchenblech" mehr.
Aktuell gibt es grundsätzlich neu nur noch das "Kuchenblech" oder das neue abgebildete Schild -von Oldtimer-Ausnahmen auf guten Willen abgesehen:
DBX: VORSCHRIFT, KENNZEICHENGruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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