Mich hatte im Oktober 2023 bei meiner letzten HU die Ankündigung des Prüfers von einer Gesetzesänderung und aktuell diese Diskussion hier für das Thema sensibilisiert. Leider aber auch verunsichert, Da ich in Kürze neu Besohlen muss und verunsichert war, habe ich eine entsprechende Anfrage beim TÜV Nord gestellt. Hierauf bekam ich folgende Antwort:
Zum Thema:
Zu R80RT FIN: 6424479R80RT
Sie müssen nur die Reifen verwenden die in dem Fahrzeugschein eingetragen sind. eine Bestätigung eines Reifenherstellers oder von BMW ist zulassungsrechtlich nicht erforderlich.

Zu R80/7 FIN 6201459
Hier gilt auch, wenn sie die Reifengrößen verwenden, die in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind, ist kein weiterer Nachweis erforderlich. Zusätzlich können Sie natürlich die Bridgestone Reifen aus der Änderungsbegutachtung verwenden. Diese müssen dann so verwendet werden wie in dem Gutachten angegeben.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die TÜV-STATION in Ihrer Nähe, an der Sonderabnahmen durchgeführt werden.

Das ist für mich eine klare Aussage, mit der ich "arbeiten" kann. Vielleicht hilft es ja auch hier weiter.