Zitat:
Original von Wilhelm
Nö, Rainer, nix Erpressung.
Ich hatte als ersten Schritt die Begutachtung durch einen technischen Sachverständigen vorgeschlagen. Wenn der zu dem Ergebnis kommt, daß eine vom Käufer verschuldete Ursache vorliegt (z. B. Abnutzung über die Verschleissgrenze hinaus, Montagefehler), ist die Sache klar = Ende. Wenn der Fehler aber bei der Fertigung oder Konstruktion lag, dann hat der Verkäufer für die Schäden & Folgekosten einzustehen.
Bezogen auf diese Kernfrage nach der Schadenursache will ich gar nix vorwegnehmen. Aber es gibt mir schon zu denken, wenn der Anbieter in dem Zitat aus der mail dem Sinne nach schreibt, 'kann passieren, wenn man Pässe im großen Gang runterfährt'. Mit so einer Bremse möchte ich nicht rumfahren, und ich möchte auch nicht, daß solche Teile weiter verkauft werden, nachdem Schäden dieser Art bekannt geworden sind.
Und ich schreib jetzt mal nix von Großserien-Herstellern, von denen wir sauteure Rückrufaktionen erwarten, wenn an 3 von 10 000 Teilen Sicherheitsmängel festgestellt worden sind.
Nachtrag: Ich habe mich damals übrigens auch nicht bereichert. Die eine Scheibe hat vier Wochen, die andere drei 'gehalten', jeweils montiert vom Anbieter selber, Defekte vom TÜV bescheinigt. Auf meine zweite Reklamation hat der Anbieter erst nach zwei weiteren Monaten - und einer Klagedrohung - reagiert.
Hi Wilhelm,