AW: Phone DB Nahfeldmessung Baujahr1966-1980
Zitat:
Zitat von
R75Treiber
...
Nochma, ich habe ein Fzg. BJ 1978, das bekommt eine §21 Änderungsabnahme. Was muss im Schein unter U1 U3 stehen damit die Polizei weis wie bei der Änderungsabnahme gemessen wurde, 0,5m oder 7m, um eine Messung bei einer Kontrolle entsprechend gleich durchführen zu können? Wo in welchem Gesetzestext wäre das nachlesbar an dem es nichts zu rütteln gibt?
...
Zunächst mal: Ich bin vom Fach und der zitierte Artikel ist sachlich ok.
Zu den Werten U1 und U3: U1 legt der Fahrzeughersteller fest und U3 muss bei maßgeblichen Änderungen neu gemessen werden, ob es im Rahmen bleibt.
Alle nötigen Infos finden sich in der StVZO.
Vergiss die Zusatzbuchstaben, die es heute gar nicht mehr gibt. Die sind eine Erfindung der Zulassungsstellen. Maßgeblich sind wie gesagt EZ und Werte.
AW: Phone DB Nahfeldmessung Baujahr1966-1980
Der Hersteller bin ich.
Wenn sich das Standgeräusch ändert, ändert sich auch das Fahrgeräusch.
AW: Phone DB Nahfeldmessung Baujahr1966-1980
Als Fachmann, hast Du einen Link zu der Stelle in der Stvzo, in der das genau steht?
Der Hersteller bin ich.
Wenn sich das Standgeräusch ändert, ändert sich auch das Fahrgeräusch.
AW: Phone DB Nahfeldmessung Baujahr1966-1980
Zitat:
Zitat von
R75Treiber
Der Hersteller bin ich. ...
Wenn Du der Hersteller bist, gelten dann nicht auch die aktuellen Grenzwerte von 2023?
AW: Phone DB Nahfeldmessung Baujahr1966-1980
Maßgeblich ist der §49 StVZO.
Von dort aus muss man in die Übergangsvorschriften (vor 1980) und die zugehörigen EU-Vorgaben einsteigen. Ist für den Laien extrem mühsam und wird dir keine neuen Erkenntnisse bringen.
AW: Phone DB Nahfeldmessung Baujahr1966-1980
Zitat:
Zitat von
Wolfram2
Wenn Du der Hersteller bist, gelten dann nicht auch die aktuellen Grenzwerte von 2023?
Nein, da diese Fzg. schonmal in Euopa eine Erstzulassung 197x hatten, somit treffen die Bestimmungen aus 197x zu.
JA, wenn das Fzg. aus Japan importiert wurde und in Europa noch nie eine EZ hatte. Das hatte ich mal 2016 gemacht, da musste ich eine amtlich anerkannte Geräuschmessung machen und Abgasuntersuchung nach WLTP Richtlinien. Hatte aber dadruch ein Mustergutachten für alle diese Fzg. aus dieser Serie weil die technisch alle gleich sind. Hintergund die hatten nur Euro 3 KAT und EZ 2016 erfordert Euro 4. Die Technik hatte ich umgebaut auf Euro 4. Wenn ich das jetzt nochmals machen würde, hat das Mustergutachten keine Gültigkeit mehr, weil ich das Gutachten unter den Bestimmungen Euro 5 und mit ABS etc... machen müsste. Euro 5 bestehen die nicht mehr, ABS bekäm ich nachgebaut.
AW: Phone DB Nahfeldmessung Baujahr1966-1980
Zitat:
Zitat von
R75Treiber
Wenn sich das Standgeräusch ändert, ändert sich auch das Fahrgeräusch.
Dieser Zusammenhang besteht so nicht:
Zitat:
Der Standgeräuschwert muss per se mit den tatsächlichen Fahrgeräuschen nicht korrelieren, sondern dient in Deutschland einzig und allein als Datenbasis für eine Ad-Hoc-Geräuschüberprüfung von auffälligen oder verdächtigen Fahrzeugen im Rahmen von Polizeikontrollen.
Zitat von hier.
Gruß,
Florian
AW: Phone DB Nahfeldmessung Baujahr1966-1980
Zitat:
Zitat von
Florian
da komm ich nicht ganz mit. wenn ich den auspuff ab mache, baller durchs ort, ist das fahrgeräusch, genauso wie das standgeräusch, lauter.
der letzte absatz im zitat bedeutet, das ich mit keinem motorrad höher 95db mehr durch deutschland fahren darf.
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
AW: Phone DB Nahfeldmessung Baujahr1966-1980
Zitat:
Zitat von
MM
Eigentlich nicht so schwierig.
Entscheidend ist immer die Erstzulassung (EZ) des Fahrzeugs.
Liegt die EZ vor dem 13.09.1966, sind die Werte in DIN-Phon angegeben, was heute niemand mehr messen kann und was sich auch nicht einfach in dB umrechnen lässt.
Anhang 331285
;)
AW: Phone DB Nahfeldmessung Baujahr1966-1980
Zitat:
Zitat von
gb500
Super, Danke, dann ist das mit dem P und D geklärt. D bedeutet DIN-Phone und P dann anscheint Polizei.