Diese Kennzeichnung "E4" bedeutet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht, dass eine "Straßenzulassung" besteht.
Warum?
a) "E4" ist nur
ein Teil eines
ECE-Prüfzeichens und gibt den Staat an, der die Genehmigung erteilt hat. Ohne die dazugehörende Nummer der Typgenehmigung ist es KEIN Nachweis einer Typgenehmigung.
b) Das ECE-Regelwerk für Beleuchtungsanlagen mit auswechselbaren Lichtquellen erlaubt (nach meinem Wissen) bei auswechselbaren Leuchtmitteln ausschließlich Glühlampen bestimmter, ebenfalls exakt definierter Typen. Eine Typzulassung enthält zugleich eine Festlegung der einsetzbaren Glühlampe(n).
Ob und nach welchen Kriterien diese Einschränkung auf Glühlampen einmal aufgehoben werden wird, ist m.W. noch komplett offen.
Beleuchtungsanlagen mit LED werden daher zur Zeit nur als kompletter Beleuchtungskörper (Scheinwerfer/Rücklicht/Blinker/Tagfahrlicht etc.) zugelassen.
Selbst die wirklich sauber entwickelten H4-LED-Replacements von Philips haben daher - trotz Einhaltens der lichttechnischen Bedingungen - im Moment keine Chance auf Zulassung.
Viele Grüße
Stefan
PS: Was ich auch erst seit kurzem weiß: Selbst der Verkauf
unterliegt nach §23 STVG Einschränkungen. (Das dürfte der Grund sein, warum die Philips-LED-Replacements nicht mehr bei Amazon gelistet sind.)