So in etwa habe ich ja auch meine Frage hier gestellt...
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Und das müsste ja dann bedeuten, das jedes andere Rücklicht in irgendeiner Form eingetragen werden müsste! Somit gibt es auch KEINE geprüften Scheinwerfer, Rückleuchten oder Zusatzscheinwerfer, die ohne Abnahme durch einen Sachverständigen im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden dürfen. Außer es gibt für ein Fahrzeug eine direkte Freigabe ?(
Wenn ich eine zugelassene Rückleuchte entsprechend den Vorschriften an mein Mopped montiere (Sichtbarkeit aus verschiedenen Blickwinkeln, Beleuchtung des Kennzeichens) und an diesem Rücklicht auch nachträglich nichts verändere (:oberl:), brauche ich dieses auch nicht einzutragen.
An dem Frontscheinwerfer verändern wir aber schon etwas gegenüber seiner ursprünglichen Bauform (nämlich der Betrieb mit einer H4 Lampe).
Ich hatte an meiner G/S einmal meine Rückleuchte modifiziert.
Der Hintergrund war der, dass dort eine einsame 21/5 Watt-Lampe ihren Dienst versah, und der kleine 5-Watt Faden die Beleuchtung meines Rücklichtes und gleichzeitig auch des Kennzeichens übernehmen mußte.
Brannte dieser Faden durch, war mein Mopped, abgesehen vom Katzenauge, nach hinten zappenduster (ist mir einmal Nachts auf der Autobahn passiert, und das war wirklich nicht lustig).
Also habe ich mir 2 Bajonett-Sockel besorgt und diese symmetrisch in den Reflektor hineingesetzt, damit dort zukünftig 2 Lampen, redundant, die Beleuchtung nach hinten absichern konnten.
Als ich bei der nächsten HU den Prüfer dies erzählte, fand er die Idee gut, sagte mir aber auch, dass ich damit streng genommen die Lampe unzulässig modifiziert hätte und die Betriebserlaubnis damit erloschen wäre.
Aber wenn ich ihm dies nicht erzählen würde, merkt er es bestimmt nicht und hat am Ende die neue Plakette erteilt.
Schönen Gruß
Christian
Da liegst du dann aber falsch. Wenn es so ist, wie Michael das oben geschrieben hat, ist ja nicht nur der Scheinwerfer mit einer Bestimmten Prüfnummer für genau dieses Fahrzeug versehen, sondern auch das Rücklicht. Nicht nur das, auch die Bauhöhen sind ja angegeben, also müsste ja selbst eine Positionsänderung dieser Bauteil von einem Prüfer abgenommen werden. In meinem Beispiel ging es ja zuletzt nicht um das Leuchtmittel, sondern um den Tausch eines Ganzen Scheinwerfers als Beispiel. Als beide hätten normales H4 Licht.
@Kenny Biber, das mit dem Modifizierten Rücklicht ist mir klar, das Bauteil ist ja als eine Einheit geprüft worden, also mit der Serienmäßig Glühlampe. Und bei der Idee den Scheinwerfereinsatz als ganzes zu tauschen, ist ja dieser eigentlich auch als eine Einheit mit H4 aber eben jetzt auch LED geprüft worden....muss kein Mensch verstehen, wenn sowas nicht ohne Abnahme erlaut ist...die ganzen alten Importfahrzeug aus Amerika oder England brauchen noch nichtmal Prüfzeichen auf den Bauteilen, und hierbei soll es trotz Prüfung so kompliziert sein?
Was ich da geschrieben habe, ist juristische Theorie.
In der Praxis wird das deutlich lockerer gehandhabt.
Zum einen werden die wenigsten Prüfer überhaupt erkennen, wenn solche Veränderungen durchgeführt wurden und außerdem ist es gut, wenn Zulässigkeit an sich, ordentlicher Verbau und Funktion gegeben sind.
Ausgeggangen sind wir aber von LED im Scheinwerfer.
Und das weiß jeder, dass es das 1969 noch nicht gab.
Korrekt, darum habe ich ja auch "müsste" geschrieben. Selber habe ich das auch noch nicht erlebt das ein Rücklicht oder Scheinwerfer aus dem Zubehör eingetragen werden müsste! Da würde höchstens geschaut, ob irgendwelche Prüfzeichen drauf sind.
Das ist hier jetzt etwas aus dem Ruder gelaufen...aber ich habe das doch richtig verstanden, das jegliche änderungen eigentlich eingetragen werden müssten, oder???
Zur Info: Der (viel) weiter vorne verlinkte, LED-zugelassene 7"-Scheinwerfereinsatz befindet sich bei Limora derzeit im Rückstand:oberl:.
Beste Grüße, Uwe