Ich hatte wegen des Autos meines Vaters auch bei Osram angefragt. Der Scheinwerfer des Golf V / Golf Plus war nach deren Angaben nicht zulassungsfähig (Gründe habe ich nicht nachgefragt).
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Und der Originale Scheinwerfer der /5 würde laut Osram auch nicht gehen! Das war ja mein Ursprüngliches Anliegen, neben dem Auto!
Um auf deine Frage einzugehen:
Wenn ein Scheinwerfer einer Yamaha genehmigt ist und du den in eine BMW baust, ist erst mal nicht selbstverständlich, dass da alles 1:1 identisch ist. Deshalb muss dieser Einbau geprüft werden.
Wenn BMW einen Scheinwerfer mit einer internen Teilenummer an den Modellen A, B und C verwendet, ist das was anderes.
Ok,also müsste auch der Umbau einer R75/5 auf /6 oder /7 Scheinwerfer eingetragen werden...hätte ich jetzt tatsächlich vernachlässigt 🫣 Wie kann es dann zu Zubehör Scheinwerfer geben, bei denen nachweislich der Kabelbaum geändert werden muss, die aber trotzdem Eintragungsfrei sind ?(
Liebe Leuts,
fragt doch nicht so viel, auch wenns draussen noch zu kalt zum Fahren ist.
Was ich jetzt noch schreiben würde, verkneif ich mir, ihr könnts euch aber sicherlich denken.
Gruss Holger in der Hoffnung auf angenehmere Temperaturen.
P.S. vielleicht kommt meine Einstellung ja auch einfach daher, dass ich technisch belastet bin. Und alles was ich mache, das muss ich vor mir selbst vertreten können.
Da bin ich anderer Meinung.
In der Typgenehmigung eines Fahrzeugs stehen auch solche Dinge wie die Teile der lichttechnischen Ausstattung. Daher ist ein anderes Teil nicht per se zulässig.
Hier als Beispiel ein Auszug von der BE der R75/5:
Anhang 341491
Hi Michael,
und die ganzen "E" geprüften Scheinwerfer dürfen dann nur an Fahrzeugen verbaut werden, die in dem Heftchen aufgeführt sind?
Und wenns das Heftchen wegen EU gar nich gibt?
Gruss Holger